Lärmvermeidung bei Bau und Abriss

Was ist das?

Wenn Sie Bau- und Abbrucharbeiten durchführen, müssen Sie Lärmbelästigungen so weit wie möglich vermeiden. Sie dürfen nur an Werktagen zwischen 7 und 19 Uhr Bau- oder Abbrucharbeiten mit einem Lärmpegel von 60 dB(A) oder mehr durchführen. Es gibt eine Höchstzahl von Tagen, an denen Sie diesen Lärmpegel erzeugen dürfen. Die Höchstzahl der Tage hängt von der Anzahl der dB(A) ab:

  • 60-65 dB(A): höchstens 50 Tage
  • 65-70 dB(A): bis zu 30 Tage
  • 70-75 dB(A): bis zu 15 Tage
  • 75-80 dB(A): bis zu 5 Tage

Sie können bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie:

  • Bau- und Abbrucharbeiten an Werktagen zwischen 19.00 und 7.00 Uhr durchführen wollen.
  • Bau- und Abbrucharbeiten an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag durchführen wollen
  • die Höchstzahl der Tage, an denen Sie Lärm von 60 oder mehr dB(A) machen dürfen, verlängern wollen
  • Geräte verwenden wollen, die Tag und Nacht arbeiten, wie z. B. eine Grundwasserpumpe

Wie funktioniert das?

Die Bedingungen für die Befreiung sind:

  • Sie verwenden die leiseste Technologie.
  • Sie entscheiden sich für eine Arbeitsweise, die die Lärmbelästigung minimiert, insbesondere abends und nachts.