Leere Stimmen und ungültige Stimmen
Neben gültigen Stimmen gibt es auch leere Stimmen und ungültige Stimmen.
Leere Stimme
Bei einer leeren Stimme ist der Stimmzettel komplett leer. Es ist also kein Kreis ganz oder teilweise ausgefüllt und es ist auch sonst nichts auf dem Stimmzettel geschrieben. Eine leere Stimme zählt zwar für die Wahlbeteiligung, hat aber keinen Einfluss auf das Wahlergebnis und den Wahlquotienten. Hierfür zählen nur die Stimmen, die für Kandidaten abgegeben wurden. Eine leere Stimme geht also nicht an die größte Partei.
Ungültige Stimme
Eine Stimme ist in folgenden Fällen ungültig:
- Es ist nicht klar, wen Sie wählen, beispielsweise weil Sie mehrere Kästchen angekreuzt haben.
- Auf dem Stimmzettel steht etwas geschrieben, wodurch jemand erkennen kann, wer Sie sind.
- Es wurde kein roter Punkt gesetzt, aber auf dem Stimmzettel geschrieben oder gezeichnet.
- Der Stimmzettel wurde nicht mit roter Farbe ausgefüllt.
Auch eine ungültige Stimme zählt zur Wahlbeteiligung, hat jedoch keinen Einfluss auf das Wahlergebnis und den Wahlquotienten. Hierfür zählen nur die für Kandidaten abgegebenen Stimmen.
Wenn ein Wähler beim Ausfüllen seines Stimmzettels einen Fehler macht, gibt er den Stimmzettel an den Vorsitzenden zurück. Dieser macht den Stimmzettel unbrauchbar und gibt ihm (einmalig) einen neuen Stimmzettel.
Blankos und ungültige Stimmen zählen nur für die Wahlbeteiligung.
Leere Stimmzettel und ungültige Stimmen haben keinen Einfluss auf das Wahlergebnis, werden jedoch bei der Ermittlung der Wahlbeteiligung berücksichtigt, d. h. der Anzahl der Personen, die zur Wahlurne gekommen sind, um ihre Stimme abzugeben.
Die Wahllokale und Hauptwahllokale geben die Anzahl der leeren Stimmzettel und die Anzahl der ungültigen Stimmzettel getrennt voneinander im Protokoll der Sitzung an.
