Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung auf Verkehrskreiseln
Angenommen durch den Beschluss des Kollegium van burgemeester en beigeordnete von Kerkrade vom 11. Februar 2020, Aktenzeichen: 20 N 00038.
A. Begriffe.
Antragsformular: ein von der Gemeinde zur Verfügung gestelltes Formular, mit dem eine kommerzielle Partei ihre Absicht ankündigt, einen Werbevertrag mit der Gemeinde abzuschließen.
Gewerbliche Partei: eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
Inserent: die kommerzielle Partei, mit der ein Werbevertrag abgeschlossen wurde.
Werbevertrag: Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einer kommerziellen Partei, die letzterer das Recht einräumt, für einen bestimmten Zeitraum in der im Werbevertrag beschriebenen Weise zu werben.
Rahmen: der Behälter, in dem ein Werbeschild angebracht werden kann.
Datum des Inkrafttretens: der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, d. h. der Tag nach der Übermittlung der unterzeichneten Vereinbarung durch die Gemeinde an den Inserenten.
Jahresgebühr: entspricht dem Gebot, das eine gewerbliche Partei abgibt, um für den Abschluss eines Werbevertrags berücksichtigt zu werden.
Liste I: Eine Liste der Kreisverkehre, die von der Gemeinde für die Werbung durch gerahmte Werbetafeln vorgesehen sind.
Liste II: Eine Liste der Kreisverkehre, die von der Gemeinde nicht für die Werbung mit gerahmten Werbetafeln vorgesehen sind.
Design: die Gestaltung einer Werbetafel.
Stichtag: der Tag, an dem neue Vereinbarungen getroffen werden.
Werbetafel: eine 80 x 50 cm große Werbetafel, die auf einer Seite mit einem Werbeaufdruck gemäß dem vom Gewerbetreibenden zusammen mit dem Antragsformular eingereichten Entwurf versehen ist.
Auktion: das Verfahren, bei dem kommerzielle Parteien um das Recht bieten können, einen Werbevertrag abzuschließen.
Verkehrskreisel: ein Verkehrskreisel auf dem Gebiet der Gemeinde Kerkrade, der in Liste I oder Liste II aufgeführt ist.
Die Gemeinde: die Gemeinde Kerkrade, mit Sitz am Markt 33 in 6461 EG Kerkrade.
Warteliste: eine Liste von Geschäftspartnern, die in einem Jahr an einer Auktion teilgenommen haben, mit denen aber im selben Jahr kein Werbevertrag geschlossen wurde.
B. Regeln.
- Kreisverkehre auf dem Gebiet der Gemeinde Kerkrade können für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Die unter 1. genannte Werbung erfolgt durch eine in einem Rahmen angebrachte Plakatwand.
- Die Anzahl der pro Kreisverkehr aufzustellenden Rahmen hängt von der Gestaltung des Kreisverkehrs ab und kann von mindestens einer bis zu maximal vier Werbetafeln variieren. Die Anordnung erfolgt gemäß den Zeichnungen in Liste I.
- Kommerzielle Anbieter können sich einmal im Jahr im Rahmen einer Auktion um einen oder mehrere der verfügbaren Rahmen für jeden ausgewiesenen Kreisverkehr bewerben. Diese Versteigerung wird mindestens in den Stadtnachrichten und auf der städtischen Website angekündigt.
- Das Eröffnungsgebot beträgt 572 € ohne MwSt.
- Das Eröffnungsgebot kann vom Kollegium indiziert werden.
- Die Indexierung des Eröffnungsgebots gemäß Ziffer 5 erfolgt auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI), alle Haushalte, auf der Basis 2019=100, wie von Statistics Netherlands (CBS) veröffentlicht, indem das bis zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Eröffnungsgebot jedes Mal mit einer Bruchzahl multipliziert wird deren Zähler die jährliche Preisindexzahl ist, die für das letzte Kalenderjahr vor dem Datum des Inkrafttretens der angepassten Gebühr gilt, und deren Nenner die jährliche Preisindexzahl ist, die für das Kalenderjahr vor diesem letzten Kalenderjahr gilt.
- Eine Revision der unter 7. genannten Gegenleistung findet jedoch nicht statt, wenn sie zu einer Verringerung des maßgeblichen Eröffnungsgebots führen würde. In einem solchen Fall wird das Eröffnungsgebot nur revidiert, sobald der jährliche Preisindex für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr für einen Anpassungstermin höher ist als der als Zähler verwendete jährliche Preisindex, und zwar nur in einem solchen Fall unter Verwendung des ersten jährlichen Preisindexes als Zähler und des letzten jährlichen Preisindexes als Nenner; danach gelten wieder die Bestimmungen unter 7.
- Werden die unter 7 genannten VPI auf einer aktuelleren Zeitbasis veröffentlicht, so tritt der VPI auf dieser aktuelleren Zeitbasis an ihre Stelle und wird verwendet. Sollte die Veröffentlichung des unter 7 und 9 genannten VPI eingestellt werden, wird der VPI durch möglichst viele ähnliche oder vergleichbare jährliche Preisindexzahlen ersetzt, die von den Parteien in gegenseitiger Absprache oder, falls keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, auf Antrag der ersten Partei durch eine verbindliche Stellungnahme des Direktors des niederländischen Statistikamtes (CBS) festgelegt werden, und zwar jeweils auf der von Statistics Netherlands veröffentlichten aktuellsten Zeitbasis usw. Die Kosten für dieses verbindliche Gutachten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
- Ein Werbevertrag hat eine Laufzeit von einem, zwei oder maximal drei Jahren und kann nicht verlängert werden. Die Laufzeit wird bei Beginn des Werbevertrags festgelegt.
- Nachdem alle Gebote eingegangen sind, werden die verfügbaren Rahmen pro Kreisverkehr dem Höchstbietenden pro Kreisverkehr zugeteilt. Und dann - abhängig von den verfügbaren Rahmen - an den Bieter mit dem zweithöchsten Gebot, bis alle verfügbaren Rahmen verteilt sind. Mit diesen Parteien wird dann ein Vertrag geschlossen.
- Kommt kein Vertrag zustande, wird kein anderes Gebot für den betreffenden Kreisel abgegeben oder wird ein Werbevertrag vorzeitig beendet, wird der Kreisel bei der nächsten Auktion erneut angeboten. Wenn potenzielle gewerbliche Interessenten, die auf der Warteliste stehen, dennoch einen Vertrag für den betreffenden Kreisverkehr abschließen wollen, ist dies nur für die Restlaufzeit des zuvor geltenden Vertrags mit der darin vereinbarten Geldentschädigung und den sonstigen Bedingungen möglich.
- Die Gemeinde kann die ungenutzten Rahmen nach eigenem Ermessen füllen, sofern dies nicht im Widerspruch zu den vorliegenden politischen Grundsätzen steht.
- Eine gewerbliche Partei, mit der ein Werbevertrag geschlossen wurde, darf die Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung der Gemeinde an Dritte übertragen.
- Der potenzielle Werbetreibende muss den Entwurf der Werbetafel gemäß den Spezifikationen des Antragsformulars "Request for Agreement" vorlegen.
- Nach Erhalt des Antrags und des Entwurfs gemäß Nummer 15 bewertet das Kollegium den Entwurf.
- Das Kollegium kann einen Entwurf ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall erhält der Antragsteller eine einmalige Gelegenheit zur Änderung des Entwurfs.
- Nach jeder Auktion wird eine neue Warteliste erstellt, und die zuvor gültige Warteliste läuft ab. Eine gewerbliche Partei, die auf einer früheren Warteliste steht, behält diese Position, bis der betreffende Rahmen Teil einer neuen Auktion ist.
- Ein Werbevertrag hat eine Laufzeit von einem, zwei oder maximal drei Jahren und kann nicht verlängert werden.
- Wird die Werbetafel während der Laufzeit auf Wunsch des Werbetreibenden ersetzt, so hat der Werbetreibende die Herstellungskosten der Werbetafel zu tragen.
- Die Gemeinde Kerkrade ist für die (grüne) Instandhaltung des Kreisverkehrs, den Kauf, die Anbringung und die Instandhaltung der Rahmen und Werbetafeln verantwortlich.
- Der Inserent kann keine Rechte aus der Gestaltung des Kreisverkehrs und/oder der Durchführung von Wartungsarbeiten ableiten.
C. Andere Regeln.
- Das Kollegium van burgemeester en beigeordnete kann Verkehrskreisel bestimmen, die für die Anbringung von Rahmen für Werbetafeln zur Verfügung stehen (Liste I) und Verkehrskreisel, die nicht für die Anbringung von Rahmen für Werbetafeln zur Verfügung stehen (Liste II).
- Das Kollegium van burgemeester en beigeordnete beauftragt den Direktor des Sektors Stadtentwicklung und -verwaltung oder seinen Stellvertreter mit:
a. Mutation der Listen I und II (siehe unter 1);
b. die Beantragung der erforderlichen Umweltgenehmigungen;
c. den Abschluss und die Kündigung von Werbeverträgen;
d. die Überprüfung der eingereichten Entwürfe;
e. Anpassung des (Entwurfs) der Werbevereinbarung; - Nach Ablauf der Laufzeit des Werbevertrages können freie Frames bis zur nächsten Auktion gemäß den Bestimmungen des Paragraphen 12 (Abschnitt Regeln) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Werbung auf Verkehrskreiseln 2020 potenziellen Inserenten angeboten werden.
- Die in der Liste I aufgeführten Kreisverkehre, die zum Erhebungszeitpunkt verfügbar sind oder deren Vertrag zum Erhebungszeitpunkt ausläuft, werden jedes Jahr vor dem Erhebungszeitpunkt durch öffentliche Bekanntmachung zur Versteigerung gebracht.
- Der Direktor des Sektors Stadtentwicklung und -verwaltung oder sein Stellvertreter sind befugt, Werbeverträge abzuschließen, zu kündigen und zu unterzeichnen.