Zuschlag zur Miete oder zum Pflegegeld
Was ist das?
Zuschlag zur Miete oder zum Pflegegeld
Sind Sie verheiratet oder leben Sie zusammen und verfügen Sie über ein Einkommen in Höhe der Sozialhilfe.
Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie manchmal weniger Miete oder Gesundheitsleistungen als vorgesehen. Das liegt daran, dass mehrere Regelungen zusammen ein geringeres Einkommen verursachen können. Die Gemeinde kann dann helfen, indem sie Miete und Pflegegeld aufstockt.
Wie funktioniert das?
Wann können Sie einen Zuschlag beantragen?
- Sie haben einen (zusätzlichen) Partner;
- Sie oder Ihr Partner erhalten Leistungen vom UWV, der SVB oder einer Versicherung und haben möglicherweise auch ein sehr geringes Arbeitseinkommen; und
- der andere ist nach 1962 geboren und hat kein oder nur ein sehr geringes Einkommen; und
- Gemeinsam können Sie zusätzliche Unterstützungsleistungen erhalten.
Was sollte ich tun?
Sie können den Mietzuschlag und/oder das Pflegegeld mit Ihrem DigiD beantragen.
Für eine digitale Bewerbung klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link:
Kerkrade | Antrag Ausgleichsleistungen Gemeinde Kerkrade | Login DigiD
Wenn Sie eine Papierbewerbung bevorzugen, drucken Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden Sie es per Post an:
An das Kollegium
Postbus 600
6460 AP Kerkrade
Was sollte ich mitbringen?
Datenübermittlung:
Jahr 2022:
- Kopie eines gültigen Ausweises;
- Die endgültige Entscheidung über die Servicezuschläge mit den Beträgen, die ab 2022 und 2023 eingezogen werden sollen;
- Die Rückforderungsentscheidung 2023 für die Dienstleistungszuschläge für das Jahr 2022.
- Die Jahresabrechnungen und der endgültige Einkommenssteuerbescheid aller Einkommensquellen des Antragstellers, des Partners und, im Falle von Mietzuschüssen, auch der Kinder und Mitbewohner.
Jahr 2023:
- Kopie eines gültigen Ausweises;
- Legen Sie die Gehaltsabrechnungen und/oder Leistungsnachweise für die letzten drei Monate ab dem Stichtag vor;
- Alle Entscheidungen in Bezug auf Leistungen über 2023 hinaus. Berücksichtigung aller vorläufigen Beschlüsse für 2023;
- Informationen über die Wohnsituation (Kinder, andere Mitbewohner und das Alter aller). Diese Angaben sind wichtig für die Mietzuschüsse.
- Mietabrechnungen für die Jahre 2022 und 2023, aus denen die Kaltmiete und die Nebenkosten hervorgehen; die erste bezieht sich auf das Jahr 2023, die zweite auf die erste Hälfte des Jahres 2024.
Zusätzliche Informationen
Gehen Sie zu:
- www.kerkrade.nl/bijzondere-bijstand
- Leistungsbeträge: Suche | Rijksoverheid.nl