Zuschlag zur Miete oder zum Pflegegeld

Was ist das?

Zuschlag zur Miete oder zum Pflegegeld

Sind Sie verheiratet oder leben Sie zusammen und verfügen Sie über ein Einkommen in Höhe der Sozialhilfe.

Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie manchmal weniger Miete oder Krankenversicherungsleistungen als vorgesehen. Das liegt daran, dass mehrere Regelungen zusammen ein geringeres Einkommen verursachen können. Die Gemeinde kann dann helfen, indem sie Miete und Pflegegeld aufstockt.

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Wie funktioniert das?

Haben Sie den Eindruck, dass Sie zu wenig Miete oder Pflegegeld erhalten? Die Gemeinde kann dies für Sie untersuchen. Ergibt diese Untersuchung, dass Sie weniger Beihilfe erhalten als Ihnen zusteht? Dann können Sie möglicherweise einen Ausgleich über eine Sonderregelung erhalten: die befristete Alleinverdienerregelung der Gemeinde Kerkrade(§ 78gg Partizipationsgesetz).

Was sollte ich tun?

Möchten Sie, dass die Gemeinde dies für Sie prüft? Dann stellen Sie einen Online-Antrag mit Ihrem DigiD.
Wenn Sie den Antrag nicht online ausfüllen können, können Sie die druckbare Version des Antragsformulars für Alleinverdiener herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Auf dem Formular ist die Adresse angegeben, an die Sie es schicken können. 

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen? Dann besuchen Sie bitte den Geldwijzerwinkel in Kerkrade. Rufen Sie an unter 045-4059219

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