Beantragung einer Wählerkarte
Stimmabgabe mit einer Wahlkarte bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus 2025
Der Bürgermeister der Gemeinde Kerkrade gibt Folgendes bekannt:
Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer können die Wähler der Gemeinde Kerkrade beantragen, in einer anderen Gemeinde der Niederlande zu wählen. Dazu beantragen sie einen Wählerausweis. Dies kann auf zwei Arten geschehen: schriftlich oder mündlich. Sobald Ihnen ein Wahlschein ausgestellt wurde, wird der ursprüngliche Wahlschein für ungültig erklärt. Sie können dann nur noch mit diesem Wählerausweis wählen. Im Wahllokal geben Sie Ihren Wählerausweis ab und zeigen Ihren Personalausweis vor.
A. Mündliche Bewerbung
Sie können einen mündlichen Antrag auf Stimmabgabe in einer anderen Gemeinde stellen.
Diesen Antrag können Sie ab dem 15. Oktober 2025 bei der Gemeinde Kerkrade, Markt 33, 6461 EG in Kerkrade stellen.
Sie können bis zum 28. Oktober 2025, 12 Uhr, eine mündliche Bewerbung einreichen.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie umgehend Ihre Wählerkarte. Bitte bringen Sie zu Ihrem Antrag Ihr Ausweisdokument mit.
B. Schriftliche Bewerbung
Sie können beantragen, in einer anderen Gemeinde zu wählen. Dies kann entweder digital oder per Post geschehen.
Digital
Ab dem 16. Oktober können die Wähler das digitale Formular für die Beantragung eines Wahlscheins oder einer Vollmacht auf der Website der Gemeinde ausfüllen.
Schriftlich per Post
Der Wähler kann das Formular K 6-1 (Antrag auf Ausstellung einer Wählerkarte) von der Website des Wahlrats herunterladen:
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Gemeinde. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Diese kann an verkiezingen@kerkrade.nl oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Gemeinde Kerkrade, Team Wahlen, Markt 33, 6461 EC Kerkrade.
Ihre Bewerbung muss bis Freitag, den 24. Oktober 2025, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Schicken Sie den Antrag per Post? Dann sollten Sie dies rechtzeitig tun.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie per Post eine Wählerkarte.
Ihr Antrag wird nicht genehmigt, wenn Sie zuvor einen schriftlichen Antrag auf Stimmabgabe durch Bevollmächtigte gestellt haben und dieser Antrag genehmigt wurde.