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Parkausweis

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Anfrage

 Allgemeine Bedingungen und Konditionen

  • Sie haben keinen Parkplatz auf einem eigenen, gepachteten, gemieteten oder besetzten Grundstück;
  • Sie haben keine Einfahrt/Garage mit genügend Platz, um mindestens ein Auto zu parken; 
  • Sie sind bei der Gemeinde Kerkrade unter der Adresse gemeldet, für die Sie die Genehmigung beantragen;
  • Für eine Arbeitserlaubnis/Freistellung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen bei der Handelskammer eingetragen ist;
  • Die Lizenz und/oder die Freistellung bleibt jederzeit Eigentum der Gemeinde Kerkrade; bei Missbrauch kann die Freistellung widerrufen werden;
  • Sollte sich herausstellen, dass Sie Ihre Daten falsch eingegeben haben und daher keinen Anspruch auf die beantragte Befreiung oder Lizenz haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung;
  • Eine Genehmigung ist an ein Kennzeichen gebunden. Das heißt, Ihr Fahrzeug ist auf Ihren Namen zugelassen oder es ist Ihr Leasing- oder Firmenwagen;
  • Pro Adresse oder Geschäft/Unternehmer werden maximal zwei Genehmigungen/Ausnahmen gewährt. Arbeitnehmer können keine Parkerlaubnis beantragen;
  • Um einen Parkausweis zu erhalten, müssen die Gebühren im Voraus bezahlt werden;
  • Sie bleiben für die (rechtzeitige) Erneuerung des Führerscheins verantwortlich;
  • Wenn sich Ihre Registrierungsnummer ändert, sollten Sie dies so schnell wie möglich melden. Sie erhalten dann gegen Abgabe der alten Genehmigung/Befreiung eine neue;
  • Es handelt sich nicht um einen für Sie reservierten Parkplatz.

Der Parkausweis oder die Befreiung ist bis zum Ende des Jahres gültig, die Kosten werden je nach Gültigkeitsdauer monatlich angepasst.

Antragsteller für einen Parkausweis